1 Abs. 2 StGB subsumiert wird: Raub (räuberischer Diebstahl), evtl. Diebstahl und Tätlichkeiten, begangen am 01.03.2021 (ca. 20:15 bis 20:20 Uhr) in Bern z.N. von E.________ und F.________, indem er beim M.________(Örtlichkeit) auf die beiden jungen Frauen zuging und in aggressivem Ton Geld von ihnen verlangte. Als sie ihm antworteten, dass sie nichts hätten, packte er die Tasche von E.________, welche neben einer Parkbank (Sitzbank) auf dem Boden stand und den Laptop, das Portemonnaie und weitere persönliche Sachen von E.________ enthielt.