Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt die Auffassung des Zwangsmassnahmengerichts, wonach vorliegend ein dringender Tatverdacht wegen räuberischen Diebstahls gegeben ist. Zur Begründung wird auf die einlässlichen Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts sowie diejenigen der Staatsanwaltschaft im Haftanordnungsantrag vom 21. September 2022 verwiesen.