Dieser soll vom Beschwerdeführer ebenfalls weggestossen und geschlagen worden sein. Der Beschwerdeführer soll dann plötzlich ein Messer mit einer Klinge von ca. 4-5 cm aus seiner Jacken- oder Hosentasche gezogen, die Klinge geöffnet und es etwa auf Beckenhöhe gegen D.________ und den unbekannten Passanten gerichtet haben. Dabei soll er zwei, drei Schritte auf sie zugemacht haben. Unter dem Eindruck der Drohung mit dem geöffneten Messer seien die Verkäuferin und der Passant zurückgewichen, worauf sich der Beschwerdeführer dann ebenfalls entfernt haben soll.