Er soll am Vormittag des 19. September 2022 im Einkaufsladen «J.________» im K.________(Ortschaft) Kleidungsstücke (drei Trainerhosen im Wert von je CHF 49.90 und vier Kapuzenjacken im Wert von je CHF 59.90) behändigt und in seine Hose und unter die Jacke gepackt haben. Als ihn die anwesende Verkäuferin D.________ angesprochen und aufgefordert habe, er solle das sein lassen, sonst rufe sie die Polizei, soll er das Verkaufsgeschäft verlassen ha-