Er beantragte unter Kostenund Entschädigungsfolge: 1. Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Bern vom 22.09.2022 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung des Unterzeichneten als seinem unentgeltlichen Rechtsbeistand.