___ AG ein Katalogdelikt für die obligatorische Landesverweisung vor (Art. 66a Abs. 1 Bst. d StGB; vgl. zum Ganzen BGE 145 IV 404 E. 1.5 ff.). Der Beschwerdeführer hat keinerlei Bezug zur Schweiz. Für die Beschwerdekammer ist nicht ersichtlich, weshalb sich der Beschwerdeführer unter diesen Umständen den Strafbehörden zur Verfügung halten sollte. Gestützt auf die Gesamtumstände kann mithin unabhängig vom drohenden Strafmass auf Fluchtgefahr geschlossen werden.