Dem Beschwerdeführer wird vorliegend mehrfacher Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfache Vergehen gegen das Ausländergesetz sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung) vorgeworfen. Gemäss den Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) droht dem Beschwerdeführer für den Einbruchsdiebstahl z.N. der D.________ eine Strafe von 90 Strafeinheiten. Daneben gilt es die weiteren Delikte, u.a. den Entreissdiebstahl z.N. von F._____