5 Behörden nicht eingetreten. Das zweite Gesuch wurde als gegenstandslos abgeschrieben, nachdem der Beschwerdeführer untergetaucht und unbekannten Aufenthalts war. Nachdem er von den niederländischen Behörden am 28. Juli 2021 in die Schweiz überstellt worden war, wurde das Asylverfahren wieder aufgenommen. Mit Entscheid vom 3. November 2021 wurde das Asylgesuch abgelehnt und die Wegweisung aus der Schweiz verfügt, womit der Beschwerdeführer über keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr verfügt.