Aus den Akten des Migrationsdienstes sei überdies zu entnehmen, dass er bereits in mehreren Ländern Europas Asylgesuche gestellt bzw. sich in mehreren europäischen Ländern aufgehalten habe, so namentlich in Belgien, in den Niederlanden und in Italien. Ferner habe er in den bisherigen Verfahren falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht. Zudem sei er bereits früher untergetaucht und habe Aufforderungen zu Anhörungen im Asylverfahren nicht befolgt. Sein Asylgesuch sei abgelehnt und er sei von den Migrationsbehörden verpflichtet worden, nach der Haft aus dem Schengen-Raum auszureisen.