3 stehen eines dringenden Tatverdachts überzeugend begründet. Es wird Aufgabe des Sachgerichts sein, die erhobenen Beweise erschöpfend zu würdigen und zu entscheiden, ob diese für einen Schuldspruch ausreichen. Entscheidend im Haftprüfungsverfahren ist einzig, dass nach wie vor zahlreiche belastende Indizien vorliegen, die in ihrer Summe einen dringenden Tatverdacht begründen.