Auch für diese neuen Anschuldigungen ergibt sich aus dem geschilderten Sachverhalt sowie unter Berücksichtigung der bisherigen Untersuchungsergebnisse ohne Weiteres der dringende Tatverdacht hinsichtlich der Tatvorwürfe. Objektive Spuren resp. Beweise belasten den Beschuldigten. Es bleibt der Vollständigkeit halber anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft gemäss ihren Angaben eine Gerichtsstandsanfrage betreffend weiterer Verfahren (u.a. Hinderung einer Amtshandlung) erwartet. Weiter werden dem Beschuldigten Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz vorgeworfen. Der dringende Tatverdacht ist demnach gegeben.