Unterdessen wird dem Beschuldigten zusätzlich vorgeworfen, G.________ am 03.09.2021 in Aarau abgelenkt zu haben und ihm dabei das Portemonnaie mitsamt Inhalt aus der Hosentasche entwendet zu haben. Die dabei entwendete V-Pay-Karte habe er im Anschluss im Aldi und Mediamarkt für Einkäufe verwendet. Der Beschuldigte passe auf das vom Geschädigten genannte Signalement. Überdies seien bei ihm Quittungen der besagten Einkäufe und teilweise auch gekaufte Ware vorgefunden worden. Allerdings sei der Geschädigte nicht in der Lage gewesen, den Beschuldigten anhand der Fotodokumentation zu erkennen.