8.3.2 Was die beantragte Ersatzmassnahme der Suchtberatung bzw. Substitutionsbehandlung mit Sevre-Long anbelangt, besteht aufgrund des vom Beschwerdeführer in der Vergangenheit an den Tag gelegten Verhaltensmusters die erhebliche Gefahr, dass er den Drogenkonsum trotz passenden Austrittsettings des Unterstützungsangebots der BVD wiederaufnehmen könnte. Wie von der Staatsanwaltschaft vorgebracht, muss sodann davon ausgegangen werden, dass beim Beschwerdeführer nicht nur eine Sucht- sondern auch eine Eifersuchts-/Aggressionsproblematik besteht.