_ vom 25. März 2021, Z. 516-526; vom 24. August 2022, Z. 399-413; vom 14. September 2022, Z. 387-380). Vor diesem Hintergrund erübrigt es sich, einen Kurzbericht über die Substitutionsbehandlung des Beschwerdeführers mit Sevre-Long einzuholen. 7.4 Nach dem Gesagten hat die Vorinstanz den besonderen Haftgrund der Wiederholungsgefahr zu Recht bejaht.