bei der Beurteilung der Rückfallgefahr zu berücksichtigen gilt. Sodann ist zu beachten, dass der Beschwerdeführer bekanntermassen, u.a. auch aus Eifersucht oder um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, gewalttätig wird. Daher muss davon ausgegangen werden, dass die Gefahr, dass der Beschwerdeführer gegenüber D.________, anderen Frauen oder sonstigen Dritten Gewalt anwendet, fortbesteht, auch wenn er mittlerweile mit Sevre-Long substituiert ist und die BVD im Rahmen der Sprechstunde im Regionalgefängnis um Unterstützung mitunter bei der Wohnungssuche gebeten hat (vgl. Schreiben der BVD vom 13. Oktober 2022).