Gemäss dem Entwurf der Anklageschrift sollen die entsprechenden Vorfälle bis auf jenen zum Nachteil von G.________ sowie jenen zum Nachteil von H.________, die ihren Strafantrag – mutmasslich aus Angst vor dem Beschwerdeführer – zurückgezogen hat, zur Anklage gebracht werden. Sodann ist daran zu erinnern, dass der dringende Tatverdacht derzeit hinsichtlich der Vorwürfe der einfachen Körperverletzung, begangen am 10. Juni 2019 zum Nachteil von D.________ (Ziff. 1.1.2 des Entwurfs der Anklageschrift) sowie der einfachen Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten, begangen am 19. Oktober 2019 zum Nachteil von F.________ (Ziff. 1.2 des Entwurfs der Anklageschrift) zu bejahen ist.