Das Vortatenerfordernis ist damit gegeben. Genanntes Gewaltpotential dürfte in den vergangenen Jahren nicht abgenommen haben, im Gegenteil: Nachdem das vorliegende Strafverfahren 2019 infolge Anzeige von D.________ wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügung eröffnet wurde, gingen in den letzten drei Jahren weitere sechs Strafanzeigen wegen Gewalt- bzw. Körperverletzungsdelikten gegenüber Frauen und Dritten gegen den Beschwerdeführer ein (vgl. E. 4). Gemäss dem Entwurf der Anklageschrift sollen die entsprechenden Vorfälle bis auf jenen zum Nachteil von G.___