8 Des Weiteren präzisierte sie von sich aus, dass es nur noch der obere Teil der Flasche gewesen sei, da die Flasche ja kaputt gewesen sei (a.a.O., Z. 135). Ein Widerspruch geht daraus nicht hervor. Insgesamt schilderte D.________ den Vorfall sowohl in der ersten als auch in der zweiten Einvernahme als massiven Angriff des Beschwerdeführers, der aus Eifersucht ausrastete.