im Badezimmer in Seitenlage zusammengekauert auf dem Boden gelegen und am Kopf stark geblutet habe (Berichtsrapport der Polizei vom 12. September 2022, S. 2). Dass D.________ eine Wunde am Kopf, oberhalb der linken Augenbraue, davongetragen hat, ist schliesslich auch aus der im Rapport Forensik vom 4. Oktober 2022 enthaltenen Fotodokumentation ersichtlich (Fotodokumentation vom 4. Oktober 2022, S. 2 und 3). Ebenfalls daraus erkennbar sind eine Verletzung im linken unten Rückenbereich sowie Verletzungen/Verfärbungen an den Beinen des mutmasslichen Opfers (a.a.O., S. 4-6). Gemäss Rapport