19a) sowie Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu erheben. Der Entwurf der Anklageschrift wurde dem Beschwerdeführer ebenfalls mit Mitteilung vom 1. September 2022 bekannt gegeben. Anlass für die Anordnung der Untersuchungshaft gab jedoch in erster Linie die Anzeige von D.________ vom 11. September 2022, wonach der Beschwerdeführer sie gleichentags im Verlaufe eines Streits mit einer Flasche angegriffen und sie sexuell genötigt haben soll.