Demgegenüber beabsichtigt die Staatsanwaltschaft gemäss dem Entwurf der Anklageschrift vom 31. August 2022 gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Diebstahls, unrechtmässiger Aneignung, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (gfg. Vermögensdelikt), Beschimpfung, Hausfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte, Ungehorsams im Betreibungsverfahren, Widerhandlung gegen das SVG, Widerhandlung gegen das BetmG (Art. 19 Ziff. 1 und Art. 19a) sowie Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu erheben.