4. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschwerdeführer wegen diverser Delikte. Das Strafverfahren wurde eröffnet, nachdem die ehemalige Lebenspartnerin des Beschwerdeführers, D.________ (nachfolgend: D.________/Opfer), ihn am 7. Juni 2019 wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügung angezeigt hatte. Nach Eröffnung der Untersuchung gingen weitere Anzeigen u.a. wegen Gewalt- bzw. Körperverletzungsdelikten gegen den Beschwerdeführer ein: • Anzeige vom 10. Juni 2019 wegen Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung zum Nachteil von D.________;