5, wonach am 22. März 2022 eine Rechnung ausgestellt worden sein soll und die vom Beschuldigten bezahlte Busse in der Höhe von CHF 40.00 am 3. Mai 2022 eingegangen ist]). Daraus nun aber abzuleiten, der Beschuldigte hätte gestützt auf den Grundsatz von Treu und Glauben bereits damals bei der Staatsanwaltschaft intervenieren müssen, greift zu kurz. Gestützt auf den grundrechtlich garantierten gerichtlichen Rechtsschutz muss und darf die einspracheberechtigte Person auf ein rechtsstaatliches Strafbefehlsverfahren vertrauen können.