Mangels fristauslösender Eröffnung des Strafbefehls hätte die Einsprachefrist ohnehin noch gar nicht zu laufen begonnen. 4.2 Dem hält die Staatsanwaltschaft entgegen, dass ein Strafbefehl nicht nichtig sei, wenn er entweder nicht zugestellt werden könne, nicht zugestellt werde, bei der Post verloren gehe oder wenn das Zustellungsdatum nicht bewiesen werden könne. An einen fehlenden Zustellungsnachweis könnten allenfalls keine oder andere Rechtsfolgen geknüpft werden. Aber die Gültigkeit des Strafbefehls selber werde dadurch klarerweise nicht tangiert. Anders sähe es mit der Gültigkeit der Einsprache aus.