Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung sei, dass er die Fristen nicht eingehalten habe, so solle sie hierfür konkrete Nachweise erbringen (wie beispielsweise Zustellungsbeleg oder Abholunterschrift usw.). Mit Verfügung vom 21. Juli 2022 räumte das Regionalgericht dem Beschuldigten die Gelegenheit ein, sich zur Frage der Rechtzeitigkeit der Einsprache schriftlich zu äussern. Mit Eingabe vom 16. August 2022 wies dieser – nachdem er das bisher zur Busse und den zusätzlichen Gebühren Ausgeführte wiederholt hatte – den Vorwurf der Nichteinhaltung von Fristen zurück und verlangte, dass man ihm die Nichteinhaltung von Fristen nachweisen solle;