Seine Antworten und Zahlungen seien immer innert angegebener Frist erfolgt. Er frage sich, wie die Staatsanwaltschaft behaupten könne, dass er die Fristen nicht einhalte, wenn jeder ihrer Briefe per normaler (nicht rückverfolgbarer) Post und niemals per Einschreiben oder zumindest Priority Plus verschickt worden sei. Er weise daher deren Anschuldigungen entschieden zurück. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung sei, dass er die Fristen nicht eingehalten habe, so solle sie hierfür konkrete Nachweise erbringen (wie beispielsweise Zustellungsbeleg oder Abholunterschrift usw.).