13). Mit Schreiben vom 18. Juli 2022 wies der Beschuldigte erneut darauf hin, dass er die «Hauptstrafe von CHF 40.00» (Anmerkung: Busse) nie erhalten habe und diese daher auch nie habe bezahlen können (amtliche Akten pag. 15-18, auch zum Folgenden). Als er die Zahlungserinnerung, erhöht um die Kosten von CHF 150.00 (recte: 100.00) erhalten habe, habe er sofort den Betrag von CHF 40.00 ohne die zusätzlichen Kosten bezahlt, da es nicht fair sei, dass er Kosten für ein Bussgeld bezahlen müsse, von welchem er keine Kenntnis gehabt habe. Seine Antworten und Zahlungen seien immer innert angegebener Frist erfolgt.