4-7, auch zum Folgenden). Als er die erste Zahlungserinnerung erhalten habe, habe er die Busse sofort bezahlt, jedoch nicht die zusätzlichen Gebühren von CHF 100.00. Die Forderung von CHF 125.00 (Anmerkung: Gebühr von CHF 100.00 plus zusätzliche Mahnkosten von CHF 25.00) sei wegen Unbegründetheit aufzuheben, da es sich um ein Problem mit der Post handle. Mit Verfügung vom 14. Juli 2022 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie die (sinngemässe) Einsprache als verspätet erachte (amtliche Akten pag. 13) und die Akten zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache an das Regionalgericht überweise (amtliche Akten pag. 13).