Mit Strafbefehl O 22 1073 vom 8. Februar 2022 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 40.00 bestraft, unter Auferlage der nunmehr strittigen Verfahrenskosten von CHF 100.00 (amtliche Akten pag. 2). Mit Schreiben vom 9. Juni 2022 wandte sich der Beschuldigte an die Staatsanwaltschaft und führte unter Beilage einer Mahnung vom 2. Juni 2022, welcher zufolge er die Busse in der Höhe von CHF 40.00 Anfang Mai 2022 bezahlt hatte, aus, dass er nie eine Zahlungsaufforderung für die Busse von CHF 40.00 erhalten habe (amtliche Akten pag. 4-7, auch zum Folgenden).