Am 20. Januar 2022 erstattete die Einwohnergemeinde C.________ (Ort) bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Überschreitens der zulässigen Parkzeit, da dieser die ihm auferlegte Parkbusse von CHF 40.00 trotz Aufforderung und Mahnung nicht bezahlt bzw. nicht reagiert habe (amtliche Akten pag. 1). Mit Strafbefehl O 22 1073 vom 8. Februar 2022 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 40.00 bestraft, unter Auferlage der nunmehr strittigen Verfahrenskosten von CHF 100.00 (amtliche Akten pag. 2).