Weiter beantragte sie, dass das Regionalgericht anzuweisen sei, über die Gültigkeit der Einsprache zu befinden. Im nachfolgend von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffneten Schriftenwechsel schloss das Regionalgericht in seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2022 auf Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte liess sich nicht vernehmen.