Die Akten würden nach Ablauf der Beschwerdefrist an die Staatsanwaltschaft zur Fortsetzung des Strafverfahrens zurückgehen. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 27. September 2022 (Postaufgabe: 28. September 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Feststellung, dass der Strafbefehl gültig sei. Weiter beantragte sie, dass das Regionalgericht anzuweisen sei, über die Gültigkeit der Einsprache zu befinden.