1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Ziff. 2 der Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. September 2022 betreffend Sistierung des Verfahrens PEN 21 1119 wird aufgehoben. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'800.00, werden zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 1’200.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Der verbleibende Drittel, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton Bern.