Ein solcher kann gestützt auf die Akten indes nicht ausgemacht werden. Auch wenn zutreffen mag, dass Demonstrationen eine gewisse Organisation und ein gemeinsamer Entschluss vorangehen (können), bestehen vorliegend jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich die Demonstrierenden ganz allgemein bezüglich des Verhaltens im Fall einer Wegweisung vorbesprochen und sich gemeinsam entschlossen hätten, sich mit aller Kraft gegen eine Räumung zur Wehr zu setzen.