_) machen darüber hinaus geltend, dass der Anspruch auf ein faires Verfahren nicht nur durch eine Beschränkung der effektiven Teilhabeund Verteidigungsrechte verletzt würde, sondern auch dadurch, dass die Verfahren nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprächen. Die Strafprozessordnung biete keine Grundlage für die Vorabdurchführung eines sog. «Pilot-Falls» zwecks Klärung grundlegender Rechtsfragen mit anschliessender summarischer Abhandlung der übrigen vergleichbaren Verfahren. Das gewählte Vorgehen der Vorinstanz sei nicht prozesskonform und damit unzulässig.