8 den unsinnig, dieselben Rechtsfragen für einen identischen Sachverhalt in getrennten, nacheinander verlaufenden Verfahren zu klären, obwohl an sich nichts gegen eine Vereinigung spräche. Ein Ende der Verfahrenssistierung rücke infolge Weiterzugs des «Pilot-Verfahrens» in weite Ferne, was mit dem Beschleunigungsgebot nicht zu vereinbaren sei. Diesen Ausführungen schliesst sich ein Teil der beschwerten Dritten an.