Stattdessen würden die ihnen zugewiesenen Gerichtspräsidenten/innen in den aktuell sistierten Verfahren das im «Pilot-Verfahren» ergangene «Präzedenz-Urteil» übernehmen. Damit würden sie (zumindest im Hinblick auf die zu klärenden Rechtsfragen) vorverurteilt und ihre Verteidigungsrechte würden beschränkt, was nicht angehen könne. Andererseits sei es auch aus prozessökonomischen Grün-