29 StPO – insbesondere die Prozessökonomie – zu verwirklichen (BGE 138 IV 29 E. 5.5; SCHLEGEL, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, N. 10 zu Art. 30 StPO). Vorausgesetzt sind auch hier sachliche Gründe.