1) [Anmerkung der Beschwerdekammer: Hinderung einer Amtshandlung] Bei der Räumung des Bundesplatzes durch die Polizei befand sich der Beschuldigte gemeinsam mit einer anderen Person in einem abgestellten Boot und hatte sich mit einem Eisenrohr angekettet. Die Berufsfeuerwehr musste ihn mit einem Winkelschleifer lösen, damit er abgeführt werden konnte. Mit diesem Verhalten erschwerte und verzögerte der Beschuldigte gewollt die Durchführung der Räumung des Bundesplatzes durch die dazu befugten Polizisten.