kritisch betreffend verweigerter Verfahrensvereinigung: Urteil des Bundesgerichts 1B_121/2021 vom 10. November 2021 E. 1.2.2, wonach diesfalls die betroffene beschuldigte Person im Unterschied zur Verfahrenstrennung nicht ihre Parteirechte in den Verfahren gegen die Mitbeschuldigten verlöre; sie erwerbe vielmehr diese Rechte nicht, werde mithin prozessual nicht besser gestellt.).