1B_457/2017 vom 22. November 2017 E. 2.2). Das Bundesgericht bejaht bei der Verfahrenstrennung bzw. der Verweigerung der Verfahrensvereinigung in seiner neueren Rechtsprechung die Möglichkeit eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils, welcher sich daraus ergeben könne, dass der Beschuldigte seine Parteirechte im Verfahren gegen die Mitbeschuldigten verliere (BGE 147 IV 188 E. 1.3.4 f.; Urteil des Bundesgerichts 1B_230/2019 vom 8. Oktober 2019 E. 1.5.4; kritisch betreffend verweigerter Verfahrensvereinigung: