3. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen und das Regionalgericht Bern-Mittelland entsprechend anzuweisen, die unter Ziff. 1 und 2 aufgeführten beim Regionalgericht Bern-Mittelland hängigen und nicht bereits sistierten Verfahren in Zusammenhang mit der Klima-Aktion vom 21.-23. September 2020 auf dem Bundesplatz Bern (und insbesondere das Verfahren mit der Verfahrensnummer PEN 21 1011) bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids betreffend die Verfahrensvereinigung zu sistieren.