5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 19. September 2022 wird aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung an das Regionalgericht Emmental- Oberaargau zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Das Regionalgericht legt die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren am Ende des Verfahrens fest. Es besteht keine Rück- und Nachzahlungspflicht.