4 sen werden kann. Immerhin wird mit dem Arztzeugnis aber bestätigt, dass der Beschwerdeführer am Tag der Hauptverhandlung krank war, was zumindest ein Hinweis auf fehlende Verhandlungsfähigkeit sein kann. Bei dieser Ausgangslage ist es überspitzt formalistisch, ohne weitere Abklärungen oder Einforderung von Belegen auf ein unentschuldigtes Fernbleiben zu schliessen. Zudem reichte der Beschwerdeführer am 18. August 2022 ein präzisiertes Arztzeugnis ein, in dem ihm fehlende Vernehmungsfähigkeit attestiert wurde.