199 Akten Regionalgericht). Das erste und fristgerecht eingereichte Arztzeugnis bescheinigt eine Arbeitsunfähigkeit im Umfang von 100% vom 27. Juli 2022 bis am 29. Juli 2022. Die persönliche Anwesenheit der beschuldigten Person an der Hauptverhandlung ist bei den vorliegend zu beurteilenden Verbrechen und Vergehen (Art. 336 Abs. 1 Bst. a StPO) gesetzlich vorgeschrieben und damit erforderlich, weshalb gemäss Art. 336 Abs. 3 StPO das Vorliegen von wichtigen Gründen für eine Dispensation nicht ausreicht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_144/2020 vom 3. Februar 2021 E. 1.5.3).