3 6. Der Beschwerdeführer reichte in der Folge innert Frist ein Arztzeugnis von Dr. med. Claudia Anderegg ein. Mit Verfügung vom 10. August 2022 stellte das Regionalgericht fest, dass der Beschwerdeführer innert der angesetzten Frist ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis eingereicht habe und er trotz ordnungsgemässer Vorladung dem Hauptverhandlungstermin unentschuldigt ferngeblieben sei, ohne seine Verhinderung fristgerecht zu begründen oder zu belegen.