1. Mit Strafbefehl vom 5. November 2021 wurde der Beschuldigte u.a. wegen Beschimpfung, Drohung, Nötigung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) verfügte am 19. September 2022, dass der Strafbefehl infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen sei. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 26. September 2022 Beschwerde ein.