2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin 1 (mit den Akten – per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin 2 (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Straf- und Zivilkläger D.________, v.d. Rechtsanwalt Dr. E.________ (per B- Post)