Insbesondere bezichtigt die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin 1 der Missachtung des Doppelbestrafungsverbots, der Urkundenfälschung im Amt, des Untätigbleibens, der Verletzung von Amtspflichten und der Ausübung weisser Folter und schwerer psychischer Gewalt gegen sie und ihre Kinder. Zudem bezeichnet die Gesuchstellerin dieses Verhalten als schwerwiegenden Rechtsmissbrauch sowie als Straftat, weil sie als unschuldige Bürgerin einer Straftat bezichtigt werde, welche sie nicht begangen habe. 3.2 Die Gesuchsgegnerin 1 bringt Folgendes vor: