Die Gesuchsgegnerin 1 bezichtige sie seit Jahren rechtsmissbräuchlich Taten und erniedrige sie, obwohl sie das traumatisierte Opfer sei und jegliche solcher Schreiben oder Aussagen, Vorwürfe etc. schlimme Retraumatisierungen zur Folge hätten und damit weitere Körperschädigungen (psychisch und physische Folgen) darstellen würden». Insbesondere bezichtigt die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin 1 der Missachtung des Doppelbestrafungsverbots, der Urkundenfälschung im Amt, des Untätigbleibens, der Verletzung von Amtspflichten und der Ausübung weisser Folter und schwerer psychischer Gewalt gegen sie und ihre Kinder.